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Medikamentenabgabe

Änderung wegen neuer Gesetzeslage

Durch eine neue europäische Verordnung gibt es seit 28.1.2022 ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Durch dieses Gesetz ergeben sich für uns als Tierarztpraxis einige wichtige Änderungen, was u.a. die Abgabe von Medikamenten betrifft.

Versand von Medikamenten

Es ist lt. TAMG grundsätzlich verboten, Medikamente (hierzu zählen auch Entwurmungsmittel und Präparate zur Floh- und Zeckenprophylaxe) per Post zu versenden.
 

Anmischen von Medikamenten

Es ist grundsätzlich verboten, Arzneimittelmischungen zur Abgabe an Besitzer herzustellen. Dies betrifft auch unsere pflanzlichen Mischungen bei Niereninsuffizienz, Tumorerkrankungen u.ä. Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, Ihnen zukünftig soweit möglich die Einzelbestandteile in Ampullenform und das zugehörige Material zum Anmischen zu Hause mitzugeben.
 

Abgabe loser Tabletten

Es ist nicht mehr gestattet, lose Tabletten abzugeben. Wir können daher zukünftig nur noch ganze Packungen oder Präparate in Blistern abgeben. Daraus ergibt sich, dass wir u.U. auf Medikamente zurückgreifen müssen, die den gleichen Wirkstoff haben, aber in Blistern abgepackt sind.

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